Mitgliedschaft in der OFFENEN KIRCHE

Wir freuen uns sehr, wenn Sie Mitglied der OFFENEN KIRCHE werden und somit unsere Arbeit ideell und finanziell unterstützen!

  • Beitragshöhe: Die Mitgliedsbeiträge sind gestaffelt und können dem Online-Mitgliedsantrag entnommen werden.
  • Steuer: Mitgliedsbeiträge an die OK können ebenso wie Spenden steuerlich geltend gemacht werden. 
  • Einzugsermächtigung: Sie möchten nicht mehr an das Überweisen des Mitgliedsbeitrags denken und sich die Beitragszahlung erleichtern? Dann bitten wir herzlich, uns die Einzugsermächtigung  zu erteilen. 
  • Mitgliedsantrag: Verwenden Sie das Online-Formular oder drucken Sie den Mitgliedsantrag aus und senden ihn unterschrieben und ausgefüllt an die OK-Geschäftsstelle: 

Geschäftsstelle OFFENE KIRCHE
Gabriele Schwarzinger
Ditzenbrunner Straße 71 
71254 Ditzingen 
Telefon 07156 6029346 

Satzung

Wir stehen ein für eine Kirche, die im Evangelium von der Freiheit der Kinder Gottes verwurzelt ist, die die Fragen und Themen dieser Zeit wahrnimmt und offen ist für alle Menschen unter Gottes Regenbogen. Offen für Glaubende und für Zweifelnde, für Menschen unterschiedlicher Herkunft und Prägung, auch unterschiedlicher sexueller Orientierung.

Daraus folgt für uns im Moment das klare Eintreten für eine „Ehe für alle“ auch in der württembergischen Landeskirche. Daraus folgt für uns aber auch, dass die Kirche den Themen Gerechtigkeit (in unserem Land und weltweit), Frieden (Beispiel: Rüstungsexporte) und Bewahrung der Schöpfung (Beispiel: Klimawandel) weiterhin verpflichtet ist. Als Kirche sollten wir im respektvollen Dialog mit anderen gesellschaftlichen Kräften und mit anderen Religionen unsere Perspektive einbringen.

Satzung der OK (pdf)

Mitgliederversammlungen

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Die OFFENE KIRCHE ist basisdemokratisch organisiert. Die Mitglieder treffen sich jährlich zur Mitgliederversammlung, bei der der/die Vorsitzende den Geschäftsbericht und der/die Rechner/-in den Finanzbericht geben sowie der Haushaltsplan beschlossen wird. Die Mitgliederversammlung entlastet Vorstand und Rechner.

Das Besondere bei den Mitgliederversammlungen der OFFENEN KIRCHE ist, dass immer auch starkes Gewicht auf inhaltliche Arbeit und lebhafte Diskussion gelegt wird. Beliebt sind die Vorträge von Expert*innen, die reichlich Gesprächsstoff liefern.

Spenden und Mitgliedsbeiträge an die OK

Zuwendungsbestätigungen über Spenden an die OFFENE KIRCHE bzw. Spenden oder Zustiftungen an die AMOS-PREIS-STIFTUNG der OFFENEN KIRCHE  

Alle Mitgliedsbeiträge und Spenden können bei der Einkommensteuererklärung auf Nachweis steuerlich geltend gemacht werden, sie werden dann vom zu versteuernden Einkommen (bis in Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte) abgezogen.
Als Nachweiskann dienen

- eine Zuwendungsbestätigung (für Spenden oder Zustiftungen) unserer Geschäftsstelle.
Diese erhalten Sie automatisch bei Beträgen höher als 200 €. Bei Beträgen bis 200 € erhalten Sie – um die Geschäftsstelle zu entlasten - eine solche Bestätigung nur auf Anforderung, da es in diesem Fall eine zweite vereinfachte Form des Nachweises gibt, die Sie selbst erbringen können:

- eine Buchungsbestätigung in Form eines Kontoauszugs (auch bei Online-Überweisungen) oder einer Bestätigung der Bank (z.B. bei Bareinzahlung; der Durchschlag des Überweisungsträgers gilt dafür nicht!). Aus der Bestätigung muss hervorgehen, dass es sich um eine Spende oder eine Zustiftung oder einen Mitgliedsbeitrag handelt, ferner die Namen der Spendenden und der Empfängerin (OFFENE KIRCHE) und jeweils deren Kontonummer sowie das Buchungsdatum – was üblicherweise auf jedem Kontoauszug zu finden ist.

Zusätzlich zur Buchungsbestätigung ist ein Beleg der OFFENEN KIRCHE in der hier folgenden Form nötig:

"Die Offene Kirche – Evangelische Vereinigung in Württemberg – ist nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Leonberg vom 21.06.2021 als Körperschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen und gemeinnützigen Zwecken im Sinn der §§ 51 ff AO dient."

Wenn Sie diesen (fett geschriebenen) Text kopieren bzw. von der Homepage herunterladen, haben Sie einen solchen Beleg der OFFENEN KIRCHE als Beilage zur Buchungsbestätigung.

Berichte von Mitgliederversammlungen