Attraktive Arbeitsbedingungen für Pfarrer:innen

Offene Kirche in Württemberg fordert attraktive Arbeitsbedingungen für Pfarrerinnen und Pfarrer – Gehaltskürzungen sind der falsche Weg

Der Vorstand der Offenen Kirche in Württemberg setzt sich entschieden dafür ein, dass der Pfarrdienst in Württemberg auch in Zukunft attraktiv bleibt und junge Menschen für diesen wichtigen Beruf gewonnen werden. Die aktuellen Herausforderungen durch die Transformation innerhalb der Evangelischen Landeskirche sowie die immensen Aufgaben aufgrund des Pfarrplans 2030 führen zu einer erheblichen Belastung für die verbleibenden Pfarrerinnen und Pfarrer. Der Vorstand der Offenen Kirche warnt daher ausdrücklich vor Überlegungen, die Gehälter von Pfarrerinnen und Pfarrern zu kürzen, wie es derzeit in der Landessynode diskutiert wird.

„Gerade junge Pfarrerinnen und Pfarrer benötigen heute mehr denn je faire und motivierende Arbeitsbedingungen. Eine effektive Kürzung der Gehälter, wie sie derzeit im Raum steht, sendet ein schlechtes Signal an den Nachwuchs und wird die Attraktivität des Pfarrberufs weiter schwächen“, erklärten Miriam Bauer und Hans-Ulrich Probst als Vorsitzende der Offenen Kirche.

Die Offene Kirche sieht die Gefahr, dass die ohnehin steigenden Belastungen im Pfarrdienst durch weitere finanzielle Einschnitte die aktiven Pfarrerinnen und Pfarrer zusätzlich demotivieren. Vor dem Hintergrund der hohen Arbeitsbelastung und dem Wandel in der kirchlichen Landschaft ist es von größter Bedeutung, die Arbeitsbedingungen für die Pfarrer:innenschaft zu verbessern statt zu verschlechtern.

Stattdessen schlägt die Offenen Kirche vor, das rechnerische Defizit der Landeskirche von 1 Mrd. Euro nicht in den nächsten 10 Jahren auszugleichen, sondern in einem längeren Zeitraum zu bedienen, da die Gelder erst bis zum Jahr 2081 benötigt werden. So ist es möglich sowohl die Pfarrer*nnengehälter unverändert zu lassen und auch die inhaltliche Arbeit nur maßvoll zu kürzen.
Die Offenen Kirche Asteht uneingeschränkt zu allen Gehalts- und Pensionsverpflichtungen der Landeskirche gegenüber allen Mitarbeitenden im Pfarrdienst, im Beamtenverhältnis und im Angestelltenverhältnis.