Das Schicksal der ehemaligen Heimkinder in kirchlichen wie auch in staatlichen Heimen bewegt die Öffentlichkeit. Die »Schwarze Pädagogik« der Nazi-Zeit wurde in vielen Heimen fortgeführt. Zahlreiche Heimkinder leiden noch heute unter den Folgen der ständigen Demütigungen, der erlittenen Misshandlungen und des Missbrauchs. Viele mussten in den Heimen Zwangsarbeit verrichten, ohne dass dafür Rentenbeiträge gezahlt wurden. An diesem Unrecht waren viele beteiligt, nicht nur die Kirchen. Doch die meisten der Heime wurden von kirchlichen Einrichtungen betrieben. Darum kommt den Kirchen eine besondere Verantwortung zu.
Dieser Verantwortung müssen die Kirchen gerecht werden. Vereinzelt wurden bereits Betroffenheit und Scham bekundet und Entschuldigungen ausgesprochen. Doch dies wird erst vollends glaubwürdig, wenn zum Wort das deutliche Zeichen der Wiedergutmachung hinzutritt, auch wenn nichts wieder „gut“ gemacht werden kann. Wir rufen die beiden großen Kirchen in Deutschland, die katholische wie die evangelische, gegliedert in (Erz-)Diözesen und Landeskirchen, und ihre diakonisch tätigen Einrichtungen, die Caritas, die Ordensgemeinschaften und das Diakonische Werk mit ihren jeweiligen Untergliederungen auf, in einem öffentlichen Akt Buße zu tun. Der Buß- und Bettag 2010 wäre ein sinnvolles Datum, aber auch der 28. Dezember 2010, der Tag der »Unschuldigen Kindlein«.
Dem Bußakt müssen Taten folgen. So wäre von den Kirchen und ihren Einrichtungen der Grundstock zu einer Stiftung zu legen, aus deren Mitteln Fonds einzurichten sind. Zunächst für angemessene Kompensationszahlungen an die ehemaligen Heimkinder. Doch eine solche Stiftung sollte nicht ausschließlich vergangenheitsorientiert sein. Auch heutzutage nehmen die Kinder in unserer Gesellschaft nur eine Randstellung ein. In vielen Bereichen steht es um das Kindeswohl nicht zum besten. Hier liegt die Zukunftsaufgabe einer solchen Stiftung: Die Förderung des Kindeswohls, als Anwalt des Kindes in besonderer Weise für die Interessen unserer Kinder zu wirken.
Eine solche Stiftung sollte nicht allein von den Kirchen getragen werden. Doch sie könnten die anderen damals Beteiligten nachdrücklich zur Kofinanzierung einladen: die staatlichen Stellen, die ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind und die teilweise ähnliche Heime betrieben haben, auch die Firmen, die von der Zwangsarbeit profitiert haben. Schließlich ist auch deutlich zu machen, dass damals eine ganze Gesellschaft weggeschaut hat – weite Teile schauen auch heute weg, wenn das Kindeswohl übergangen wird.
Buß- und Bettag 2009
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