Kirche gegen Rechtsextremismus

Offene Kirche gegen Rechtsextremismus in Kirche: will Unvereinbarkeitsbeschluss prüfen lassen

Offene Kirche gegen Rechtsextremismus in Kirche: will Unvereinbarkeitsbeschluss prüfen lassen

In einem Antrag, der in die Ev. Landessynode eingebracht werden wird, fordern die Synodalen des liberalen Gesprächskreises Offene Kirche dem kirchlichen Abgrenzungskurs gegen den erstarkenden Rechtsextremismus Taten folgen zu lassen. So solle vom Oberkirchenrat juristisch geprüft werden, ob und inwiefern ein Unvereinbarkeitsbeschluss von kirchlichem Leitungsamt für Funktionsträger von rechtsextremistischen Parteien gestaltet werden könnte. Ein Gemeinderat einer rechtsextremen Partei könne dann beispielsweise nicht auch zum Kirchengemeinderat gewählt werden. Die juristischen Möglichkeiten eines Unvereinbarkeitsbeschlusses sollen dann zeitnah der Landessynode vorgelegt werden.

Im Antrag heißt es weiter, dass für die Landeskirche ein Maßnahmenkatalog aufgestellt werden soll, der die Kirchengemeinden in ihrem Engagement für Demokratie und Menschenrechte stärke. Ebenso erfahren Äußerungen, wie die des Landesbischofes Ernst-Wilhelm Gohl oder der Diakonie-Vorstandsvorsitzenden Prof. Annette Noller, im Antrag Rückenwind. Beide hatten deutlich vor dem Erstarken des Rechtsextremismus gewarnt: Der Oberkirchenrat möge sich, so abschließend der Antrag der Offenen Kirche, weiter gegen jede Form der Menschenfeindlichkeit positionieren.